Anwalt klagt gegen „Dashcam-Verbot“
Momentan ist die Dashcam Benutzung bekannterweise in einer Grauzone. Es gibt einerseits uns Anwender, die einfach nur evtl. Unfälle aufzeichnen wollen und somit beweise haben wollen und es gibt die Datenschützer, die meinen, dass es datenschutzmäßig bedenklich ist, wenn alles wie bei einer Überwachungskamera gefilmt wird.
Meiner Meinung nach haben beide Parteien recht. Es wird mit Dashcams viel Schindluder getrieben, wie eine Suche nach „Russenkamera“ zeigt. Gesichter und Autokennzeichen werden nicht verpixelt, wenn etwas peinliches passiert.
Jedoch will ein Anwalt aus Mittelfranken auf einen Gerichtsweg kämpfen, sodass er die Dashcam im Auto ohne rechtliche bedenken betreiben darf. Er klagt gegen ein Verbot solcher Autokameras. Am 12. August soll es eine mündliche Verhandlung geben.
Die Argumentation des Anwalts gegen den Verbot ist, dass die Aufnahmen nur im Fall eines Unfalls als Beweis eingesetzt werden und dass die Aufnahmen durch das Looprecording überschrieben werden.
(via N24)
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